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Checkliste Studierende – Einreise und Aufenthalt (EWR, Schweiz)

  • EWR-BĂĽrgerinnen/EWR-BĂĽrger bzw. Schweizerinnen/Schweizer und deren Angehörige (mit EWR- bzw. Schweizer StaatsbĂĽrgerschaft) benötigen zur Einreise kein Visum, jedoch ein gĂĽltiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Ă–sterreich) reisen, mĂĽssen ein gĂĽltiges Reisedokument mitfĂĽhren.
  • EWR-BĂĽrgerinnen/EWR-BĂĽrger bzw. Schweizerinnen/Schweizer und deren Angehörige (mit EWR- bzw. Schweizer StaatsbĂĽrgerschaft) dĂĽrfen sich grundsätzlich bis zu drei Monate in Ă–sterreich aufhalten. Ein längerer Aufenthalt ist u.a. dann möglich, wenn Hauptzweck des Aufenthalts eine Ausbildung ist und eine ausreichende Krankenversicherung sowie ausreichende Existenzmittel vorliegen.
  • Wenn ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten erlaubt ist, muss binnen vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragt werden.
  • Liegt eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts vor, kann zusätzlich ein "Lichtbildausweis fĂĽr EWR-BĂĽrger" beantragt werden. Dieser gilt als Identitätsdokument in Ă–sterreich.
  • Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.
  • Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Wohnung, Studentenheim o.ä.) organisiert werden.
  • Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.
Letzte Aktualisierung: 07.08.2025
FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion